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SVP OBERENGADIN – POSTFACH 39 – 7500 ST. MORITZ


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Drei gute Gründe für den Proporz:

Gerecht und ausgewogen
weil die tatsächliche Stärke der Parteien abgebildet wird.

Zeitgemäss und bewährt
weil praktisch alle anderen Kantonsparlamente und der Nationalrat mit Proporz gewählt werden.

Verfassungskonform und bekannt

weil die Rechtssprechung des Bundesgerichtes beachtet wird und die Bezirke in der Bevölkerung verankert sind.


Kurzargumentarium

Das Wahlverfahren für den Bündner Grossen Rat ist seit Jahrzehnten umstritten. Auch die Bündner Regierung sieht aufgrund der veränderten gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse einen Reformbedarf in Richtung Verhältniswahlverfahren beim Wahlsystem für den Grossen Rat.

Kritische Stimmen aus Rechtslehre, Politik und Gesellschaft werden immer zahlreicher. Das überparteiliche Bündner Komitee “Proporz 2014” erachtet es darum für angezeigt, das Bündner Wahlsystem zu modernisieren und auf den gleichen Stand praktisch aller anderen Kantonen und des Bundes zu bringen.

Die Wahlen für den Grossen Rat sollen deshalb ab 2014 nach einem System durchgeführt werden, das die Stärke der einzelnen Parteien abbildet und auch kleineren Parteien die Einsitznahme im Parlament ermöglicht. Ein Wechsel vom heutigen Majorzwahlrecht zum Verhältniswahlrecht (Proporz) kann das sicherstellen.

Als Wahlkreise sollen die heute bekannten und in der Bevölkerung verankerten Bezirke - die auch als Gerichtssprengel dienen - bestimmt werden.

Alles Weitere regelt der Gesetzgeber. Die Initiative lässt eine zusätzliche Ausgestaltung des Verhältniswahlrechts bewusst offen, so etwa die Frage, ob die Sitzverteilung mit der in einigen Kantonen eingeführten Pukelsheimmethode errechnet werden soll, oder ob die Wahlkreise auch zu Wahlkreisverbänden zusammengeschlossen werden können.

Unterschriftenbogen deutsch